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Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 07.11.2011
Immer mehr Kontrollmitteilungen liefern den Finanzbehörden im wahrsten Sinne des Wortes wertvolle Informationen. Die hereinströmende Flut an Massendaten soll künftig weitgehend maschinell ausgewertet werden.
In den letzten Jahren konnten die Finanzbehörden ihre Kontrollmöglichkeiten stetig ausbauen. So verfügen sie schon jetzt über eine Vielzahl maschinell auswertbarer Informationen etwa über existente Kontoverbindungen, europäische Zinszahlungen, Krankenkassen- und Altersvorsorgebeiträge, Rentenzahlungen, innergemeinschaftliche Lieferungen oder unternehmerische Aktivitäten im Internet. In Kürze werden ihnen darüber hinaus auch Bilanzen in elektronischer Form zur Verfügung stehen. All diese Informationen über Unternehmen, Arbeitnehmer und Privatleute fließen schon jetzt in die Risikomanagement-Systeme der Finanzbehörden ein. Damit werden jedoch nicht nur prüfungswürdige Betriebe ausgesondert, sondern auch zahlreiche, im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung besonders intensiv zu bearbeitende Fälle.
Diese auf Anforderung der Rechnungshöfe mit Hochdruck vorangetriebene Nutzung moderner Informationstechnologie gestaltet das Besteuerungsverfahren freilich nicht nur gerechter und bürgerfreundlicher. In der nicht enden wollenden Finanzkrise muss die Zielsetzung zwangsläufig auch eine zeitnahe Prüfung derjenigen Unternehmen und Steuerbürger sein, bei denen von einem hohen steuerlichen Risiko sprich zu erwartendem hohen Mehrergebnis - ausgegangen werden kann. Als flankierende Maßnahme sind Außenprüfungen seit 2010 auch bei Steuerpflichtigen mit positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro mit Außenprüfungen zulässig. Zu diesem Zweck wurde eigens eine sechsjährige Aufbewahrungspflicht von Aufzeichnungen und Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten eingeführt. Führen diese sogenannten "Einkunftsmillionäre" in ihrer Steuererklärung beispielsweise nur geringe Kapitaleinkünfte auf und machen keine substantiierten und nachprüfbaren Angaben zur Verwendung der verfügbaren Geldmittel, droht ihnen mit Rückendeckung des Bundesfinanzhofs selbst bei zwischenzeitlichem Wegzug ins Ausland eine Außenprüfung.
Elektronische Kontrollmitteilungen
Zu den ersten elektronisch eingehenden Kontrollmitteilungen zählen die Informationen über europäische Zinszahlungen an deutsche Steuerpflichtige, die das Bundeszentralamt für Steuern seit dem 1. Juli 2005 mitsamt Identität und Wohnsitz des Kapitalanlegers an die zuständige Landesfinanzverwaltung weiterleitet. Ab 2010 werden den Finanzämtern darüber hinaus gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzüglich etwaiger Erstattungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für gesetzliche, private oder betriebliche Rentenzahlungen.
Mit diesen Rentenbezugsmitteilungen soll die flächendeckende Besteuerung mit dem nach der Alterseinkünftereform seit 2005 allein vom Renteneintrittsalter abhängigen Ertragsanteil sichergestellt werden. Um die Auswertung der hereinströmenden Rentenbezugsmitteilungen dürften die Finanzbeamten allerdings nicht zu beneiden sein – immerhin sollen rückwirkend bis zum Veranlagungszeitraum 2005 nahezu 140 Millionen (!) Kontrollmitteilungen über Rentenzahlungen aufgelaufen sein. Aus diesem sprichwörtlichen Heuhaufen müssen sie zeitnah die voraussichtlich wenigen Fälle mit steuerlicher Relevanz herausfiltern. Den Anfang wollen die Finanzbehörden jetzt für das Jahr 2010 machen und steuerlich bislang nicht geführte Rentenbezieher durch ein automatisiertes Anschreiben zur Abgabe der Steuererklärung auffordern. Mit dieser pragmatischen Vorgehensweise bleibt die Möglichkeit zur wirksamen Selbstanzeige erhalten.
Anbetracht der jüngsten Verschärfungen bei der Selbstanzeige sollten betroffene Rentenempfänger diese Chance indes nicht leichtfertig verspielen. Denn eine wirksame Selbstanzeige setzt neuerdings voraus, dass alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig offenbart werden. In der Praxis muss daher sichergestellt werden, dass im Hinblick auf die zweifelsohne kritische Überprüfung der Selbstanzeige durch die Finanzbehörden nicht die kleinste Rentenzahlung der Vorjahre vergessen wurde. Damit nicht genug: Ab einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 50.000 Euro je Tat ist eine Strafbefreiung grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die Straffreiheit jedoch lediglich wegen Überschreitung dieser Betragsgrenze abgelehnt wird, soll eine Strafverfolgung unterbleiben, wenn der Täter innerhalb angemessener Frist nicht nur die hinterzogenen Steuern, sondern zusätzlich noch einen Zuschlag von fünf Prozent zahlt.
Vorausgefüllte Steuererklärung
Wer nun hofft, mit den vorhandenen Arbeitsvorräten an Kontrollmaterial sei der Informationshunger des Fiskus zumindest für eine Übergangszeit gestillt, muss sich eines Besseren belehren lassen: In der kurz- bis mittelfristigen Planung befinden sich bereits automatisierte Mitteilungen über ausländische Lebensversicherungen, vermögenswirksame Leistungen, unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern und betriebliche Kapitalerträge. Zudem sollen auch Kontrollmitteilungen aufgrund von Betriebsprüfungen künftig elektronisch erzeugt und versandt werden.
Einfließen werden all diese Informationen in die von den Finanzministern als Maßnahme zum Bürokratieabbau beschlossene "Vorausgefüllte Steuererklärung". Hierbei handelt es sich um eine kostenfreie Serviceleistung der Steuerverwaltung zur vereinfachten Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung, die vom Bürger künftig freiwillig genutzt werden kann. So mancher dürfte dabei eine böse Überraschung erleben - wer ahnt schon, welche Informationen in den Datenspeichern der Finanzverwaltung schlummern.
Autor: Bernhard Lindgens
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